Nutzungsbedingungen für Spieler — GolfForeCast
Das Wichtigste zuerst — was GolfForeCast ist und was nicht
GolfForeCast ersetzt nichts. Nicht Ihre eigene Vorsicht, nicht die Wetterbeobachtung Ihres Clubs, nicht dessen Warnsignale auf dem Platz. Die App ist ein zusätzlicher Kanal, über den Ihr Club Sie informiert.
Die Software wertet keine Wetterdaten aus und trifft keine Warnentscheidung. Die Entscheidung trifft ausschließlich der Golfclub; die Software überträgt sie an die eingecheckten Spieler. „Eingecheckt" sind Sie, wenn Sie in der App eine Runde gestartet haben; auch ohne Runde können Sie Clubs folgen und Benachrichtigungen einstellen (Ziffer 4).
Push-Nachrichten und SMS können verspätet ankommen oder ausbleiben — das hängt von Netz, Gerät und Ihren Einstellungen ab und liegt teils außerhalb unseres Einflusses. Eine Zustellung wird nicht garantiert. Deshalb gilt immer: Sehen Sie einen Blitz oder hören Sie Donner, bringen Sie sich sofort in Sicherheit — warten Sie nicht auf eine Warnung. Die Anweisungen und Signale Ihres Clubs gehen dieser App stets vor; im Turnier gelten die Signale der Spielleitung.
Wer wir sind
GolfForeCast wird betrieben von der LTech UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 10, 71638 Ludwigsburg, kontakt@ltech-info.de. Die Nutzung ist für Sie kostenlos — Sie schließen kein Abo ab, es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Ob und wie Ihr Club GolfForeCast einsetzt, entscheidet Ihr Club.
Kein Konto — Ihre Kennung hängt am Gerät
Sie legen kein Konto und kein Passwort an. Wir erkennen Sie an einer Kennung in Ihrer App oder Ihrem Browser. Nutzen Sie GolfForeCast auf zwei Geräten, entstehen zwei getrennte Profile. Ihre Angaben beim Einrichten (Name und E-Mail-Adresse; freiwillig die Telefonnummer) machen Sie bitte wahrheitsgemäß.
Runden und Warnungen
Wenn Sie eine Runde starten, melden Sie sich damit als „auf dem Platz" — Sie sind eingecheckt. Solange Ihre Runde läuft, wird Ihnen jede kritische Warnung Ihres Clubs gesendet — Sie können das nicht abschalten, und das ist Absicht: Der Versand an Menschen auf dem Platz darf an keiner Einstellung scheitern (für die Zustellung gilt Ziffer 1). Kritisch sind die Warnstufen „Spiel unterbrochen" und „Spiel abgesagt". Ihre Runde endet, wenn Sie sie beenden; läuft sie länger als zwölf Stunden, wird sie automatisch beendet.
Erhalten Sie eine Warnung, bestätigen Sie bitte den Empfang — Ihr Club sieht dann, dass Sie erreicht wurden, und kann sich um die kümmern, die nicht erreicht wurden.
Außerhalb einer Runde bestimmen Sie selbst, ob und welche Benachrichtigungen Sie von den Clubs erhalten, denen Sie folgen.
SMS als Ersatzweg (freiwillig)
Wenn Sie es einschalten, senden wir Ihnen eine SMS, falls eine kritische Warnung des Clubs, bei dem Ihre Runde läuft, per Push nicht zugestellt werden konnte. Dafür brauchen wir Ihre Telefonnummer und Ihre Einwilligung; beides können Sie in den Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen. Auch die SMS ist ein zusätzlicher Kanal — keine Garantie.
Was wir von Ihnen erwarten
Nutzen Sie GolfForeCast bestimmungsgemäß: keine Manipulation der App, keine Runden-Meldungen ins Blaue, keine Nutzung, die den Warnbetrieb anderer stört. Warnungen Ihres Clubs sind ernst gemeint — behandeln Sie sie so.
Verfügbarkeit
GolfForeCast kann wegen Wartung oder Störung vorübergehend nicht erreichbar sein. Auch deshalb gilt Ziffer 1: Verlassen Sie sich nie allein auf diese App.
Beenden und Löschen
Sie können GolfForeCast jederzeit einfach nicht mehr nutzen — es entstehen keine Pflichten. In den Einstellungen finden Sie außerdem eine Schaltfläche, mit der Sie Ihr Profil selbst löschen; was dabei entfernt wird und welche Nachweise ohne Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten bestehen bleiben, erklärt die Datenschutzerklärung (Abschnitt 7).
Wir dürfen Ihren Zugang sperren, wenn Sie gegen Ziffer 6 verstoßen, und werden Ihnen den Grund nennen.
Haftung
Vorweg, weil es wichtiger ist als alles Folgende: Verlassen Sie sich nicht allein auf GolfForeCast. Die App ist ein zusätzlicher Weg, auf dem die Entscheidung Ihres Clubs Sie erreichen soll — sie ersetzt weder Ihre eigene Aufmerksamkeit noch die Signale und Anweisungen Ihres Clubs vor Ort (Ziffer 1).
(1) Ohne Begrenzung haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — bei jedem Grad des Verschuldens und ohne betragsmäßige Grenze. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur dann, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie sich regelmäßig verlassen dürfen. Für uns sind das: die Entscheidung Ihres Clubs an Sie zu übermitteln und den Versand zu dokumentieren.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4) Was wir Ihnen nicht zusagen können. Wir schulden das Absenden, nicht das Ankommen. Ob eine Nachricht Ihr Gerät erreicht und ob Sie sie bemerken, hängt von Dingen ab, die wir nicht in der Hand haben: Ihrer Mobilfunk- oder Internetverbindung, dem Zustand und den Einstellungen Ihres Geräts, den Push-Diensten von Apple und Google, den Mobilfunknetzen. Ein technisches Signal, dass eine Nachricht auf Ihrem Bildschirm angezeigt wurde, gibt es nicht. Wir sagen Ihnen keine Zustellung zu. Ob und wann gewarnt wird, entscheidet außerdem Ihr Club, nicht wir (Ziffer 1).
(5) Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. An der gesetzlichen Beweislast ändert sich dadurch nichts.
Änderungen dieser Bedingungen
Ändern wir diese Bedingungen wesentlich, holen wir Ihre Zustimmung in der App erneut ein; jede Fassung trägt eine Versionsnummer. Fassung: 2026-08-04
Recht
Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben Ihnen zwingende Schutzvorschriften Ihres Aufenthaltsstaats erhalten. Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen — GolfForeCast
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der LTech UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 10, 71638 Ludwigsburg, Geschäftsführer Lukas Lange, HRB 800528 (Amtsgericht Stuttgart) — nachfolgend „LTech" — und Betreibern von Golfanlagen — nachfolgend „Club" — über die Nutzung der Software „GolfForeCast".
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Clubs werden nur Vertragsbestandteil, wenn LTech ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuell getroffene Abreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Was GolfForeCast ist — und was nicht
(1) GolfForeCast ist ein Kommunikations- und Dokumentationswerkzeug für die Gewitterwarnung auf Golfanlagen. Es besteht aus einem Betreiber-Dashboard für den Club und einer Spieler-App (Web und iOS). Der Club setzt im Dashboard einen Spielstatus; die Software übermittelt ihn an die Spieler, die in der Spieler-App eine Runde am Platz gestartet haben („eingecheckte Spieler"), sowie — nach deren Benachrichtigungseinstellungen — an Spieler, die dem Club folgen, und dokumentiert Versand, Zustellergebnis und Empfangsbestätigungen.
(2) Die Software wertet keine Wetterdaten aus und trifft keine Warnentscheidung. Die Entscheidung trifft ausschließlich der Golfclub; die Software überträgt sie an die eingecheckten Spieler.
(3) GolfForeCast ersetzt keine Sicherheitsvorkehrung des Clubs. Die Software ersetzt weder die Wetterbeobachtung noch die Gefahreneinschätzung noch die bestehenden Warnmittel des Clubs (etwa Hupsignal, Platzkontrolle, Aushang, Ansage). Sie ist ausschließlich ein zusätzlicher Kanal, der die Entscheidung des Clubs an die Spieler übermittelt und den Vorgang dokumentiert.
(4) Die Verantwortung für die Sicherheit auf der Golfanlage — insbesondere die Verkehrssicherungspflicht und die Entscheidung über Warnung, Unterbrechung und Wiederfreigabe des Spielbetriebs — verbleibt vollständig beim Club.
§ 3 Leistungen
(1) LTech stellt für die Dauer des Vertrags bereit:
- a) das Betreiber-Dashboard: Setzen und Zurücknehmen des Spielstatus, Zeitangaben, Platz-Informationen, laufend aktualisierte Zustell- und Bestätigungsübersicht;
- b) die Spieler-App (Web und iOS): Club-Auswahl, Runden-Check-in, Warn-Bildschirme mit Verhaltenshinweisen, Empfangsbestätigung, Benachrichtigungseinstellungen;
- c) den Versand von Push-Nachrichten beim Setzen eines Warnstatus (Wetterbeobachtung, Unterbrechung, Absage) sowie eine Entwarnungs-Mitteilung bei Aufhebung einer Unterbrechung oder Absage;
- d) einen SMS-Ersatzweg für kritische Warnungen (Spiel unterbrochen, Spiel abgesagt) an eingecheckte Spieler, deren Push-Nachricht nicht zugestellt werden konnte — nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Spielers;
- e) die Alarm-Historie: Ereignisprotokoll je Warnvorgang mit Empfängern, Zustellergebnissen und Bestätigungszeitpunkten, mit Export (CSV, Druck/PDF).
(2) Geschuldet ist das Auslösen des Versands an die zum Zeitpunkt der Statusänderung registrierten Empfänger nach Maßgabe von deren Einstellungen sowie die Dokumentation nach Abs. 1 e). Die Zustellung selbst hängt von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von LTech ab, insbesondere von Mobilfunk- und Internetverbindung, Gerätezustand, Betriebssystem-Einstellungen und den Push-Diensten von Apple und Google sowie den SMS-Netzen. Eine Zustellung wird nicht garantiert; ein technisches Signal, dass eine Nachricht auf dem Gerät angezeigt wurde, existiert nicht. Das Dashboard zeigt dem Club Zustellergebnisse und Bestätigungen an, damit er nicht erreichte Spieler mit seinen übrigen Warnmitteln erreichen kann (§ 11 Abs. 6).
(3) LTech darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern oder ergänzen, soweit die Kernfunktion — Übermittlung und Dokumentation der Statusentscheidung des Clubs — erhalten bleibt.
(4) Verfügbarkeit: LTech erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters; geplante Wartungen legt LTech nach Möglichkeit außerhalb typischer Spielzeiten.
§ 4 Warnungen an Spieler auf dem Platz bei Leistungseinschränkungen
(1) Sieht dieser Vertrag eine Einschränkung der Leistungen vor (Ende der Testphase ohne Bestellung, Zahlungsverzug, Vertragsende), gilt stets:
- a) Warnungen des Clubs an eingecheckte Spieler werden weiterhin übermittelt. Dieser Teil der Leistung hängt an keiner Zahlung und wird in den Fällen dieses Absatzes nicht abgeschaltet;
- b) alle übrigen Mitteilungen werden eingestellt — die Benachrichtigungen an Spieler, die dem Club nur folgen, ebenso wie die Entwarnungs-Mitteilung nach § 3 Abs. 1 c);
- c) der Club wird neuen Spielern in der Club-Auswahl der Spieler-App nicht mehr angeboten;
- d) das Dashboard bleibt erreichbar und weist den Club sichtbar auf die Einschränkung hin.
(2) Eine Einschränkung tritt nicht unangekündigt ein: LTech informiert den Club zuvor in Textform; vor dem Ende der Testphase geschieht das durch die Erinnerungen nach § 6 Abs. 4.
(3) Die Einschränkung lässt die Pflichten des Clubs aus § 11 unberührt, insbesondere die Pflicht, seine eigenen Warnmittel fortzuführen.
§ 5 Registrierung, Vertretungsbefugnis, Freischaltung
(1) Der Club registriert sich selbst über die Website. Die anmeldende Person bestätigt bei der Registrierung, dass sie berechtigt ist, für den Club zu handeln und diesen Vertrag abzuschließen.
(2) Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse prüft LTech die Angaben und schaltet den Club frei. LTech kann die Freischaltung von ergänzenden Nachweisen abhängig machen (etwa zur Existenz des Clubs oder zur Vertretungsbefugnis) und sie ohne Angabe von Gründen ablehnen; ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nur den vom Club benannten Bedienern zugänglich zu machen. Der Club informiert LTech unverzüglich, wenn ein Missbrauch der Zugangsdaten zu besorgen ist.
§ 6 Kostenfreie Testphase
(1) Mit der Freischaltung beginnt eine kostenfreie Testphase von 30 Tagen mit vollem Funktionsumfang. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben.
(2) Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht automatisch in ein entgeltliches Abonnement über; eine Zahlungspflicht entsteht nur durch eine Bestellung nach § 7.
(3) Bestellt der Club nicht, greift frühestens nach dem Ende der Testphase der eingeschränkte Betrieb nach § 4. Konto und Daten bleiben zunächst bestehen, damit der Club später ohne Neueinrichtung bestellen kann; § 15 gilt entsprechend.
(4) LTech erinnert den Club vor dem Ende der Testphase per E-Mail (derzeit sieben Tage und einen Tag vorher).
§ 7 Bestellung; Beginn des Abonnements
(1) Der Club kann das Jahresabonnement während oder nach der Testphase über die dafür vorgesehene Bestellstrecke auf der Website bestellen. Der Vertrag über das Abonnement kommt zustande, wenn LTech die Bestellung in Textform bestätigt; LTech bestätigt unverzüglich.
(2) Bestellt der Club während der Testphase, beginnt die Laufzeit mit dem Ende der Testphase — unabhängig davon, wann innerhalb der Testphase bestellt wird. Eine frühe Bestellung verkürzt die Testphase nicht; bis zur Bestätigung bleibt der volle Funktionsumfang erhalten.
(3) Bestellt der Club nach dem Ende der Testphase, beginnt die Laufzeit mit der Bestätigung der Bestellung.
(4) Den Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen stellt LTech dem Club bei der Bestellung zur Speicherung bereit.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Das Jahresabonnement kostet 890 € netto je Golfanlage und Vertragsjahr, zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der Preis ist unabhängig von Größe, Löcherzahl und Mitgliederzahl der Anlage. Betreibt ein Club mehrere Anlagen, wird je Anlage ein Abonnement geschlossen.
(2) Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig. LTech stellt die Rechnung zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres.
(3) Zahlung per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung (Überweisung); Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungszugang. Bei SEPA-Lastschrift erhält der Club eine Vorabinformation (Pre-Notification) vor Belastung.
(4) Preisänderungen wirken frühestens zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit. LTech kündigt sie in Textform spätestens vier Monate vor Ende der laufenden Laufzeit an, sodass der Club noch ordentlich kündigen kann (§ 10 Abs. 1).
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB).
(2) Gerät der Club in Verzug, kann LTech nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist und nach vorheriger Ankündigung in Textform die Leistungen einschränken — ausschließlich nach Maßgabe des § 4: Warnungen an eingecheckte Spieler in laufender Runde bleiben unberührt. Eine weitergehende Sperrung erfolgt während des laufenden Vertrags nicht.
(3) Die Einschränkung lässt die Zahlungspflicht des Clubs unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 10 Abs. 3) bleibt unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft 12 Monate ab Laufzeitbeginn (§ 7). Es verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Die Testphase begründet keine Laufzeitbindung; der Club kann während der Testphase jederzeit auf eine Bestellung verzichten und die Löschung seines Kontos verlangen (§ 15 Abs. 2).
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Pflichten des Clubs
(1) Fortführung der bestehenden Sicherheitsvorkehrungen: Der Club führt seine bestehenden Verfahren zur Gewitterwarnung und zur Räumung des Platzes — etwa Hupsignal, Platzkontrolle, Aushänge, Ansagen — unverändert fort. GolfForeCast tritt neben diese Verfahren, nicht an ihre Stelle.
(2) Eigene Wetterbeobachtung und Entscheidung: Der Club beobachtet die Wetterlage eigenverantwortlich und entscheidet selbst über Warnung, Unterbrechung, Absage und Wiederfreigabe. Als fachliche Orientierung steht ihm die Empfehlung VDE/DGV „Golf bei Gewitter" (2023) zur Verfügung.
(3) Information der Spieler: Der Club informiert seine Mitglieder und Gäste, dass die App ein zusätzlicher Kanal ist, keine bestehende Warnung ersetzt und seine übrigen Warnmittel unverändert gelten.
(4) Bediener: Der Club benennt die Personen, die den Spielstatus setzen dürfen, weist sie ein und hält seine Kontaktdaten aktuell.
(5) Testalarm: Der Club führt nach der Einrichtung und danach mindestens zu jedem Saisonbeginn einen angekündigten Testalarm durch.
(6) Umgang mit nicht erreichten Spielern: Nach jeder kritischen Warnung prüft der Club die Zustell- und Bestätigungsanzeige im Dashboard und erreicht nicht erreichte Spieler mit seinen übrigen Warnmitteln.
(7) Bestimmungsgemäße Nutzung: Der Club nutzt die Software nur für die eigene Anlage, löst keine Warnungen ohne Anlass aus (ausgenommen angekündigte Testalarme) und überlässt den Zugang keinen Dritten.
§ 12 Störungen und Support
(1) Störungen meldet der Club an kontakt@ltech-info.de. LTech beseitigt Störungen innerhalb angemessener Frist im Rahmen des technisch Möglichen und Zumutbaren.
§ 13 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. LTech haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — unabhängig vom Grad des Verschuldens und ohne betragsmäßige Begrenzung;
- c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- d) im Umfang einer von LTech übernommenen Garantie;
- e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet LTech nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Club regelmäßig vertrauen darf.
(3) Wesentliche Vertragspflichten von LTech sind:
- a) nach einer Statussetzung durch den Club (§ 3 Abs. 2) den Versand an die vorgesehenen Empfänger auszulösen, einschließlich der fortbestehenden Warnübermittlung an eingecheckte Spieler nach § 4;
- b) die Trennung der Clubs zu wahren, sodass eine Warnung nie die Spieler eines anderen Clubs erreicht;
- c) Versand, Zustellergebnis und Empfangsbestätigung zu dokumentieren und dem Club zugänglich zu machen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von LTech ausgeschlossen.
(5) Reichweite der geschuldeten Leistung. LTech schuldet das Auslösen und die Übermittlung nach Absatz 3, nicht den Empfang oder die Wahrnehmung einer Nachricht auf dem Endgerät eines Spielers. Ob eine Nachricht ankommt und bemerkt wird, hängt von Umständen ab, die LTech nicht beherrscht: Mobilfunk- und Internetverbindung, Zustand und Einstellungen des Geräts, die Push-Dienste von Apple und Google, die Mobilfunknetze beim SMS-Versand. Ein technisches Signal darüber, dass eine Nachricht auf einem Bildschirm angezeigt wurde, existiert nicht. LTech sagt keine Zustellung zu.
(6) Beweislast. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Clubs verbunden.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von LTech.
§ 14 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von GolfForeCast; die Fakten dahinter dokumentiert das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der LTech.
(2) Eingesetzte Dienstleister (Stand 29.07.2026): mittwald CM Service GmbH & Co. KG (Hosting, Datenbank, E-Mail; DE) · QUADRO-web (Entwicklung, Wartung; DE) · Google Ireland Ltd. / Google LLC (Push-Zustellung über Firebase; IE/USA) · seven communications GmbH & Co. KG (SMS-Versand; DE) · Stripe Payments Europe Ltd. / Stripe Inc. (Zahlungsabwicklung ab Bestellstrecke; IE/USA).
§ 15 Daten bei Vertragsende
(1) Nach Vertragsende greift der eingeschränkte Betrieb nach § 4. Konto und Club-Daten bleiben zunächst bestehen, damit der Club reaktivieren kann.
(2) Auf Verlangen des Clubs löscht LTech das Betreiber-Konto und die Club-Daten. Die Alarm-Historie kann der Club vorher über das Dashboard exportieren (CSV, Druck/PDF).
(3) Von der Löschung ausgenommen bleiben: Zustellnachweise (ohne die Löschung wäre im Schadensfall nicht mehr belegbar, dass und wann gewarnt wurde) · Unterlagen mit gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (Rechnungen, Vertragsdaten) · die Profile der Spieler, die dem Club gefolgt sind — sie stehen in einem eigenen Nutzungsverhältnis zu LTech und können mehreren Clubs folgen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von LTech, soweit die Vereinbarung zulässig ist.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag genügen der Textform, soweit nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.
Fassung: 2026-08-04